Streit um Fristversäumnis bei Unfallversicherung

Bei einer Verletzung, die notwendigerweise zu einer Invalidität führen wird, kann zur fristgerechten Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer privaten Unfallversicherung auch die zeitnahe Erstattung einer Unfallanzeige ausreichen. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 14.05.2009 (Az: 7 U 174/08).